In Deutschland ist der Mietspiegel eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten in Zusammenarbeit Mieter- und Vermieterverbände aufgestellt. Unterschieden wird zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel.

Ein qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d Bürgerliches Gesetzbuch, anerkannt durch die Interessenvertreter der Vermieter und Mieter, wurde im Jahre 2023 aufgestellt und ist für die Stadt Ahlen ab dem 01.01.2024 gültig.

Zuständige Stelle

Gruppe 5.4 - Soziales
Westenmauer 10
59227 Ahlen

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