Mietspiegel
In Deutschland ist der Mietspiegel eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten in Zusammenarbeit Mieter- und Vermieterverbände aufgestellt. Unterschieden wird zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel.
Ein einfacher Mietspiegel wurde für Ahlen im Jahr 2021 aufgestellt durch den Mieterbund Ostwestfalen-Lippe sowie dem Haus- und Grundeigentümer-Verein Ahlen.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist für das Jahr 2023 geplant.