Für bestimmte Straßen in der Innenstadt wurden für die Anwohner zwei Bewohnerparkbereiche eingerichtet. Anwohner dürfen in dem jeweiligen Bereich parken, wenn sie einen gültigen „Bewohnerparkausweis“ im Fahrzeug auslegen.

Geltungsbereich:

Bewohnerparkbereich A (nördlich der Fußgängerzone)

  • Klosterstraße (Teilbereich)
  • Wandmacherstiege
  • Steingasse
  • Ostenmauer (Teilbereich)

Bewohnerparkbereich B (südlich der Fußgängerzone)

  • Hellstraße
  • Kolpingstraße (Teilbereich)
  • Im Kühl
  • Wilhelmstraße
  • Am Wedemhove

Anspruchsvoraussetzungen:

  1. Sie sind mit Hauptwohnsitz an einer der nachfolgend aufgelisteten Adressen gemeldet
  2. Sie verfügen über keine Garage oder keinen Stellplatz für Ihr Fahrzeug
  3. 1 Sie sind Halter des Fahrzeuges oder
    2 Ihnen ist das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen

Bewohnerparkbereich A:

  • Bogengasse
  • Drahtgasse
  • Freiheit
  • Klostergasse
  • Klosterstraße. 2 - 40 (gerade) und 1 - 45 (ungerade)
  • Königstraße
  • Nordstraße. 6 - 40 (gerade) und 1 - 49 (ungerade)
  • Ostenmauer
  • Oststraße 4 - 56 (gerade) und 1 - 15 (ungerade)
  • Rosenstraße
  • Steingasse
  • Wandmacherstiege
  • Weststraße 62 - 74 (gerade)

Bewohnerparkbereich B:

  • Alter Hof
  • Am Wedemhove
  • Hellstraße
  • Im Kühl
  • Kirchplatz
  • Kolpingstraße
  • Marktplatz
  • Oststraße 17a - 71 (ungerade)
  • Ostwall
  • Südstraße 2 - 10 und 1 - 17
  • Weststraße 73 - 83a (ungerade)
  • Wilhelmstraße 

Antragstellung:

Der Bewohnerparkausweis kann im Bürgerservice des Rathauses oder per E-Mail an strassenverkehr@stadt.ahlen.de beantragt werden. Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. beizufügen:
•    Vollständig ausgefüllter Antrag (siehe Downloads)
•    Fahrzeugschein (Ablichtung / Foto)
•    Für den Fall, dass Sie nicht Halter des Fahrzeuges sind, muss unbedingt eine schriftliche Bescheinigung des Halters beigefügt werden, in der bestätigt wird, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen ist.

Nach Prüfung der Voraussetzungen, Genehmigung und Erstellung wird Ihnen der Ausweis an Ihre Anschrift zugesandt. 

Kosten

Die Verwaltungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:

  • 30,00 EUR für ein Jahr
  • 18,00 EUR für 6 Monate
  • 10,00 EUR für 3 Monate
  • 10,00 EUR für Änderungen (z. B. Fahrzeugwechsel, Verlust, Wohnungswechsel innerhalb des Bewohnerparkbereiches usw.)
Bewohnerparken

Für bestimmte Straßen in der Innenstadt wurden für die Anwohner zwei Bewohnerparkbereiche eingerichtet. Anwohner dürfen in dem jeweiligen Bereich parken, wenn sie einen gültigen „Bewohnerparkausweis“ im Fahrzeug auslegen.

Geltungsbereich:

Bewohnerparkbereich A (nördlich der Fußgängerzone)

  • Klosterstraße (Teilbereich)
  • Wandmacherstiege
  • Steingasse
  • Ostenmauer (Teilbereich)

Bewohnerparkbereich B (südlich der Fußgängerzone)

  • Hellstraße
  • Kolpingstraße (Teilbereich)
  • Im Kühl
  • Wilhelmstraße
  • Am Wedemhove

Anspruchsvoraussetzungen:

  1. Sie sind mit Hauptwohnsitz an einer der nachfolgend aufgelisteten Adressen gemeldet
  2. Sie verfügen über keine Garage oder keinen Stellplatz für Ihr Fahrzeug
  3. 1 Sie sind Halter des Fahrzeuges oder
    2 Ihnen ist das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen

Bewohnerparkbereich A:

  • Bogengasse
  • Drahtgasse
  • Freiheit
  • Klostergasse
  • Klosterstraße. 2 - 40 (gerade) und 1 - 45 (ungerade)
  • Königstraße
  • Nordstraße. 6 - 40 (gerade) und 1 - 49 (ungerade)
  • Ostenmauer
  • Oststraße 4 - 56 (gerade) und 1 - 15 (ungerade)
  • Rosenstraße
  • Steingasse
  • Wandmacherstiege
  • Weststraße 62 - 74 (gerade)

Bewohnerparkbereich B:

  • Alter Hof
  • Am Wedemhove
  • Hellstraße
  • Im Kühl
  • Kirchplatz
  • Kolpingstraße
  • Marktplatz
  • Oststraße 17a - 71 (ungerade)
  • Ostwall
  • Südstraße 2 - 10 und 1 - 17
  • Weststraße 73 - 83a (ungerade)
  • Wilhelmstraße 

Antragstellung:

Der Bewohnerparkausweis kann im Bürgerservice des Rathauses oder per E-Mail an strassenverkehr@stadt.ahlen.de beantragt werden. Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. beizufügen:
•    Vollständig ausgefüllter Antrag (siehe Downloads)
•    Fahrzeugschein (Ablichtung / Foto)
•    Für den Fall, dass Sie nicht Halter des Fahrzeuges sind, muss unbedingt eine schriftliche Bescheinigung des Halters beigefügt werden, in der bestätigt wird, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen ist.

Nach Prüfung der Voraussetzungen, Genehmigung und Erstellung wird Ihnen der Ausweis an Ihre Anschrift zugesandt. 

Die Verwaltungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:

  • 30,00 EUR für ein Jahr
  • 18,00 EUR für 6 Monate
  • 10,00 EUR für 3 Monate
  • 10,00 EUR für Änderungen (z. B. Fahrzeugwechsel, Verlust, Wohnungswechsel innerhalb des Bewohnerparkbereiches usw.)
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/114493/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Herr

Andre

Striethorst

E10 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-457

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130