Handwerkern kann für den Einsatz ihrer Fahrzeuge eine „Münsterlandgenehmigung“ sowie ein „Handwerker-Parkausweis“ ausgestellt werden. 

Diese Parkerleichterungen gelten ausschließlich für Firmenfahrzeuge, die auf beiden Seiten mit einer festen Firmenaufschrift versehen sind.

Die eingeräumten Ausnahmetatbestände 

  • gelten nur während des Arbeitseinsatzes. 
  • berechtigen nicht zum Befahren der Ahlener Fußgängerzone.
  • berechtigen allesamt nicht zum Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe der Betriebsstätte.

Antragstellung und Genehmigung:

Beide Parkerleichterungen können schriftlich oder per E-Mail an strassenverkehr@stadt.ahlen.de beantragt werden. Hierbei sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (siehe Downloads) 
  • Fahrzeugschein (Ablichtung / Foto)
  • Nachweis, dass der Betrieb in Anlage A oder B der Handwerksordnung eingetragen ist (Ablichtung / Foto Handwerkskarte), sofern nicht bereits in Vorjahren vorgelegt. Alternativ ist darzulegen, dass der Betrieb regelmäßig schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren muss.
  • Die Straßenverkehrsbehörde behält sich vor, ein Foto des / der Fahrzeuge anzufordern, um das Vorhandensein einer Firmenaufschrift prüfen zu können.

Nach Prüfung der Voraussetzungen, Genehmigung und Erstellung wird die Parkerleichterung per Post zugesandt.

Einzelheiten zum Handwerker-Parkausweis

Geltungsbereich und -dauer: 
Der Handwerker-Parkausweis kann wahlweise ausgestellt werden für

  • das Stadtgebiet von Ahlen
  • einen oder mehrere Regierungsbezirke in NRW
  • ganz NRW

Der Handwerker-Parkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.

Ausnahmetatbestände:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht 
    innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild

Der Handwerkerparkausweis ist fahrzeuggebunden und kann für maximal fünf Fahrzeugkennzeichen erteilt werden. Die gleichzeitige Nutzung ist immer nur für ein Fahrzeug möglich.

Einzelheiten zur Münsterland-Genehmigung

Geltungsbereich und -dauer: 
Kreisgebiete Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie das Stadtgebiet Münster. Die Münsterland-Genehmigung ist nicht fahrzeuggebunden, kann jedoch immer nur von einem Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden.

Die Münsterland-Genehmigung wird für ein Jahr ausgestellt.

Ausnahmetatbestände:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • Parken an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (gilt nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO jeweils mit Zusatzschild)
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb gekennzeichneter Flächen

Die Ausnahmetatbestände gelten jeweils nur, soweit der fließende Verkehr nicht behindert wird.

Kosten

Handwerker-Parkausweis

Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt:

  • 120,00 EUR für das Stadtgebiet von Ahlen
  • 130,00 EUR für einen Regierungsbezirk
  • 60,00 EUR für jeden weiteren Regierungsbezirk
  • 300,00 EUR für ganz NRW

Diese Gebühren gelten bei der Ausstellung des Ausweises für ein Jahr. Bei geringeren Gültigkeitszeiträumen reduziert sich die Gebühr.

Münsterland-Genehmigung

Verwaltungsgebühren i. H. v. 130,00 EUR für ein Jahr. 

Parkerleichterungen für Handwerker

Handwerkern kann für den Einsatz ihrer Fahrzeuge eine „Münsterlandgenehmigung“ sowie ein „Handwerker-Parkausweis“ ausgestellt werden. 

Diese Parkerleichterungen gelten ausschließlich für Firmenfahrzeuge, die auf beiden Seiten mit einer festen Firmenaufschrift versehen sind.

Die eingeräumten Ausnahmetatbestände 

  • gelten nur während des Arbeitseinsatzes. 
  • berechtigen nicht zum Befahren der Ahlener Fußgängerzone.
  • berechtigen allesamt nicht zum Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe der Betriebsstätte.

Antragstellung und Genehmigung:

Beide Parkerleichterungen können schriftlich oder per E-Mail an strassenverkehr@stadt.ahlen.de beantragt werden. Hierbei sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (siehe Downloads) 
  • Fahrzeugschein (Ablichtung / Foto)
  • Nachweis, dass der Betrieb in Anlage A oder B der Handwerksordnung eingetragen ist (Ablichtung / Foto Handwerkskarte), sofern nicht bereits in Vorjahren vorgelegt. Alternativ ist darzulegen, dass der Betrieb regelmäßig schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren muss.
  • Die Straßenverkehrsbehörde behält sich vor, ein Foto des / der Fahrzeuge anzufordern, um das Vorhandensein einer Firmenaufschrift prüfen zu können.

Nach Prüfung der Voraussetzungen, Genehmigung und Erstellung wird die Parkerleichterung per Post zugesandt.

Einzelheiten zum Handwerker-Parkausweis

Geltungsbereich und -dauer: 
Der Handwerker-Parkausweis kann wahlweise ausgestellt werden für

  • das Stadtgebiet von Ahlen
  • einen oder mehrere Regierungsbezirke in NRW
  • ganz NRW

Der Handwerker-Parkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.

Ausnahmetatbestände:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht 
    innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild

Der Handwerkerparkausweis ist fahrzeuggebunden und kann für maximal fünf Fahrzeugkennzeichen erteilt werden. Die gleichzeitige Nutzung ist immer nur für ein Fahrzeug möglich.

Einzelheiten zur Münsterland-Genehmigung

Geltungsbereich und -dauer: 
Kreisgebiete Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie das Stadtgebiet Münster. Die Münsterland-Genehmigung ist nicht fahrzeuggebunden, kann jedoch immer nur von einem Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden.

Die Münsterland-Genehmigung wird für ein Jahr ausgestellt.

Ausnahmetatbestände:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • Parken an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (gilt nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO jeweils mit Zusatzschild)
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb gekennzeichneter Flächen

Die Ausnahmetatbestände gelten jeweils nur, soweit der fließende Verkehr nicht behindert wird.

Handwerker-Parkausweis

Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt:

  • 120,00 EUR für das Stadtgebiet von Ahlen
  • 130,00 EUR für einen Regierungsbezirk
  • 60,00 EUR für jeden weiteren Regierungsbezirk
  • 300,00 EUR für ganz NRW

Diese Gebühren gelten bei der Ausstellung des Ausweises für ein Jahr. Bei geringeren Gültigkeitszeiträumen reduziert sich die Gebühr.

Münsterland-Genehmigung

Verwaltungsgebühren i. H. v. 130,00 EUR für ein Jahr. 

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/114495/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Herr

Andre

Striethorst

E10 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-457

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130