Parkerleichterungen für Handwerker
Handwerkern kann für den Einsatz ihrer Fahrzeuge eine „Münsterlandgenehmigung“ sowie ein „Handwerker-Parkausweis“ ausgestellt werden.
Diese Parkerleichterungen gelten ausschließlich für Firmenfahrzeuge, die auf beiden Seiten mit einer festen Firmenaufschrift versehen sind.
Die eingeräumten Ausnahmetatbestände
- gelten nur während des Arbeitseinsatzes.
- berechtigen nicht zum Befahren der Ahlener Fußgängerzone.
- berechtigen allesamt nicht zum Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe der Betriebsstätte.
Antragstellung und Genehmigung:
Beide Parkerleichterungen können schriftlich oder per E-Mail an strassenverkehr@stadt.ahlen.de beantragt werden. Hierbei sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Vollständig ausgefüllter Antrag (siehe Downloads)
- Fahrzeugschein (Ablichtung / Foto)
- Nachweis, dass der Betrieb in Anlage A oder B der Handwerksordnung eingetragen ist (Ablichtung / Foto Handwerkskarte), sofern nicht bereits in Vorjahren vorgelegt. Alternativ ist darzulegen, dass der Betrieb regelmäßig schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren muss.
- Die Straßenverkehrsbehörde behält sich vor, ein Foto des / der Fahrzeuge anzufordern, um das Vorhandensein einer Firmenaufschrift prüfen zu können.
Nach Prüfung der Voraussetzungen, Genehmigung und Erstellung wird die Parkerleichterung per Post zugesandt.
Einzelheiten zum Handwerker-Parkausweis
Geltungsbereich und -dauer:
Der Handwerker-Parkausweis kann wahlweise ausgestellt werden für
- das Stadtgebiet von Ahlen
- einen oder mehrere Regierungsbezirke in NRW
- ganz NRW
Der Handwerker-Parkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.
Ausnahmetatbestände:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht
innerhalb von Parkhäusern) - auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
Der Handwerkerparkausweis ist fahrzeuggebunden und kann für maximal fünf Fahrzeugkennzeichen erteilt werden. Die gleichzeitige Nutzung ist immer nur für ein Fahrzeug möglich.
Einzelheiten zur Münsterland-Genehmigung
Geltungsbereich und -dauer:
Kreisgebiete Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie das Stadtgebiet Münster. Die Münsterland-Genehmigung ist nicht fahrzeuggebunden, kann jedoch immer nur von einem Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden.
Die Münsterland-Genehmigung wird für ein Jahr ausgestellt.
Ausnahmetatbestände:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
- Parken an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (gilt nicht innerhalb von Parkhäusern)
- Parken auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO jeweils mit Zusatzschild)
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb gekennzeichneter Flächen
Die Ausnahmetatbestände gelten jeweils nur, soweit der fließende Verkehr nicht behindert wird.
Kosten
Handwerker-Parkausweis
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt:
- 120,00 EUR für das Stadtgebiet von Ahlen
- 130,00 EUR für einen Regierungsbezirk
- 60,00 EUR für jeden weiteren Regierungsbezirk
- 300,00 EUR für ganz NRW
Diese Gebühren gelten bei der Ausstellung des Ausweises für ein Jahr. Bei geringeren Gültigkeitszeiträumen reduziert sich die Gebühr.
Münsterland-Genehmigung
Verwaltungsgebühren i. H. v. 130,00 EUR für ein Jahr.