Sozialen Diensten (z. B. Pflegediensten, Pflegeheimen) kann ein „Parkausweis für soziale Dienste“ ausgestellt werden.

Geltungsbereich:
Der Parkausweis für soziale Dienste gilt ausschließlich für Firmenfahrzeuge, die auf beiden Seiten mit einer festen Firmenaufschrift versehen sind.

Der Parkausweis für soziale Dienste kann wahlweise ausgestellt werden für

  • das Stadtgebiet von Ahlen
  • einen oder mehrere Regierungsbezirke in NRW
  • ganz NRW

Die eingeräumten Ausnahmetatbestände 

  • gelten nur während des Arbeitseinsatzes. 
  • berechtigen nicht zum Befahren der Ahlener Fußgängerzone.
  • berechtigen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe der Betriebsstätte.

Ausnahmetatbestände:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb gekennzeichneter Parkflächen

Der Parkausweis für soziale Dienste ist fahrzeuggebunden und kann für maximal fünf Fahrzeugkennzeichen erteilt werden. Die gleichzeitige Nutzung ist immer nur für ein Fahrzeug möglich.

Antragstellung und Genehmigung:
Der Parkausweis für soziale Dienste kann schriftlich oder per E-Mail an strassenverkehr@stadt.ahlen.de beantragt werden. Hierbei sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (siehe Downloads) 
  • Fahrzeugschein (Ablichtung / Foto)
  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung (Ablichtung / Foto)
  • Die Straßenverkehrsbehörde behält sich vor, ein Foto des / der Fahrzeuge anzufordern, um das Vorhandensein einer Firmenaufschrift prüfen zu können.

Nach Prüfung der Voraussetzungen, Genehmigung und Erstellung wird die Parkerleichterung per Post zugesandt.

Kosten

Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt:

  • 120,00 EUR für das Stadtgebiet von Ahlen
  • 130,00 EUR für einen Regierungsbezirk
  • 60,00 EUR für jeden weiteren Regierungsbezirk
  • 300,00 EUR für ganz NRW

Für gemeinnützige Organisationen im Rahmen der Pflegeversicherung beträgt die Gebühr abweichend 30,00 EUR.

Diese Gebühren gelten bei der Ausstellung des Ausweises für ein Jahr. Bei geringeren Gültigkeitszeiträumen reduziert sich die Gebühr.

Parkerleichterungen für soziale Dienste

Geltungsbereich:
Der Parkausweis für soziale Dienste gilt ausschließlich für Firmenfahrzeuge, die auf beiden Seiten mit einer festen Firmenaufschrift versehen sind.

Der Parkausweis für soziale Dienste kann wahlweise ausgestellt werden für

  • das Stadtgebiet von Ahlen
  • einen oder mehrere Regierungsbezirke in NRW
  • ganz NRW

Die eingeräumten Ausnahmetatbestände 

  • gelten nur während des Arbeitseinsatzes. 
  • berechtigen nicht zum Befahren der Ahlener Fußgängerzone.
  • berechtigen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe der Betriebsstätte.

Ausnahmetatbestände:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb gekennzeichneter Parkflächen

Der Parkausweis für soziale Dienste ist fahrzeuggebunden und kann für maximal fünf Fahrzeugkennzeichen erteilt werden. Die gleichzeitige Nutzung ist immer nur für ein Fahrzeug möglich.

Antragstellung und Genehmigung:
Der Parkausweis für soziale Dienste kann schriftlich oder per E-Mail an strassenverkehr@stadt.ahlen.de beantragt werden. Hierbei sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (siehe Downloads) 
  • Fahrzeugschein (Ablichtung / Foto)
  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung (Ablichtung / Foto)
  • Die Straßenverkehrsbehörde behält sich vor, ein Foto des / der Fahrzeuge anzufordern, um das Vorhandensein einer Firmenaufschrift prüfen zu können.

Nach Prüfung der Voraussetzungen, Genehmigung und Erstellung wird die Parkerleichterung per Post zugesandt.

Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt:

  • 120,00 EUR für das Stadtgebiet von Ahlen
  • 130,00 EUR für einen Regierungsbezirk
  • 60,00 EUR für jeden weiteren Regierungsbezirk
  • 300,00 EUR für ganz NRW

Für gemeinnützige Organisationen im Rahmen der Pflegeversicherung beträgt die Gebühr abweichend 30,00 EUR.

Diese Gebühren gelten bei der Ausstellung des Ausweises für ein Jahr. Bei geringeren Gültigkeitszeiträumen reduziert sich die Gebühr.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/114497/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130