Benötigen Sie für einen Umzug oder eine Anlieferung eine freie Fläche zum Parken? Wenn keine andere Fläche zur Verfügung steht, können Sie eine ausgewiesene Park- oder Ladefläche mit einem Haltverbot für diesen Zweck reservieren.

Dies können Sie mit dem unter Dokumente bereitgestellten Formular beantragen. Dieser muss Angaben darüber enthalten, wann und wo die Park- oder Ladefläche zu Lieferzwecken genutzt werden soll. Sie können ihn per E-Mail, postalisch oder per Fax senden.

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?
    Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage. Da aber andere Behörden beteiligt werden müssen, ist der Antrag mindestens 14 Tage vorher zu stellen. Beachten Sie bitte, dass die angeordneten Verkehrszeichen 96 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt werden müssen.
  • Wer stellt die Verkehrszeichen auf bzw. wo kann ich diese abholen?
    Die Stadt Ahlen stellt die angeordneten Verkehrszeichen weder auf und noch stellt sie diese zur Verfügung, da es hierbei in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen gekommen ist und die Zeichen abhandengekommen sind bzw. nicht durch den Entleiher zurückgebracht wurden. Die Verkehrszeichen können bei einschlägigen Unternehmen (z. B. Verkehrssicherungs-, Umzugs-, Tiefbau-, Garten- und Landschaftsbauunternehmen, etc.) entliehen bzw. im einschlägigen Handel erworben werden. Die Verkehrszeichen müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der StVO einschl. Anlagen entsprechen.
  • Kann ich die entsprechende Fläche zusätzlich mit Mülltonnen und Absperrband / „Flatterband“ absperren?
    Nein, eine solche Absperrung ist nicht zulässig. Werden solche „wilden“ Absperrungen im öffentlichen Verkehrsraum vorgefunden, werden diese durch die Straßenunterhaltung / die Ordnungsbehörde entfernt.
  • Während des Geltungszeitraums des Haltverbots ein Fahrzeug in meinem Haltverbot.
    Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Ordnungsbehörde der Stadt Ahlen auf und schildern Sie den Sachverhalt. Händigen Sie den Mitarbeitern bitte die ausgefüllte Bescheinigung über die Aufstellung eines Haltverbots auf. Die Ordnungsbehörde ermittelt den Halter des Fahrzeuges und fordert diesen zum Entfernen des Fahrzeuges auf. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Fahrzeug abgeschleppt.
  • Ich kann die Ordnungsbehörde nicht erreichen!
    Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Polizei.

Unterlagen

Benötigt werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan / Skizze, sofern die Lage nicht unmissverständlich beschrieben werden kann
  • Auftragsbestätigung, sofern es sich nicht um einen Umzug handelt

Rechtsgrundlagen

  • § 45 StVO
  • VwV-StVO

Kosten

  • Es werden Gebühren i. H. v. 12,80 EUR erhoben.
  • Sollte ein Ortstermin oder die Anfertigung eines Verkehrszeichenplans erforderlich sein, werden ggf. zusätzliche Gebühren erhoben.
Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge, zum Be- und Entladen, etc.

Dies können Sie mit dem unter Dokumente bereitgestellten Formular beantragen. Dieser muss Angaben darüber enthalten, wann und wo die Park- oder Ladefläche zu Lieferzwecken genutzt werden soll. Sie können ihn per E-Mail, postalisch oder per Fax senden.

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?
    Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage. Da aber andere Behörden beteiligt werden müssen, ist der Antrag mindestens 14 Tage vorher zu stellen. Beachten Sie bitte, dass die angeordneten Verkehrszeichen 96 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt werden müssen.
  • Wer stellt die Verkehrszeichen auf bzw. wo kann ich diese abholen?
    Die Stadt Ahlen stellt die angeordneten Verkehrszeichen weder auf und noch stellt sie diese zur Verfügung, da es hierbei in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen gekommen ist und die Zeichen abhandengekommen sind bzw. nicht durch den Entleiher zurückgebracht wurden. Die Verkehrszeichen können bei einschlägigen Unternehmen (z. B. Verkehrssicherungs-, Umzugs-, Tiefbau-, Garten- und Landschaftsbauunternehmen, etc.) entliehen bzw. im einschlägigen Handel erworben werden. Die Verkehrszeichen müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der StVO einschl. Anlagen entsprechen.
  • Kann ich die entsprechende Fläche zusätzlich mit Mülltonnen und Absperrband / „Flatterband“ absperren?
    Nein, eine solche Absperrung ist nicht zulässig. Werden solche „wilden“ Absperrungen im öffentlichen Verkehrsraum vorgefunden, werden diese durch die Straßenunterhaltung / die Ordnungsbehörde entfernt.
  • Während des Geltungszeitraums des Haltverbots ein Fahrzeug in meinem Haltverbot.
    Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Ordnungsbehörde der Stadt Ahlen auf und schildern Sie den Sachverhalt. Händigen Sie den Mitarbeitern bitte die ausgefüllte Bescheinigung über die Aufstellung eines Haltverbots auf. Die Ordnungsbehörde ermittelt den Halter des Fahrzeuges und fordert diesen zum Entfernen des Fahrzeuges auf. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Fahrzeug abgeschleppt.
  • Ich kann die Ordnungsbehörde nicht erreichen!
    Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Polizei.

Benötigt werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan / Skizze, sofern die Lage nicht unmissverständlich beschrieben werden kann
  • Auftragsbestätigung, sofern es sich nicht um einen Umzug handelt
  • Es werden Gebühren i. H. v. 12,80 EUR erhoben.
  • Sollte ein Ortstermin oder die Anfertigung eines Verkehrszeichenplans erforderlich sein, werden ggf. zusätzliche Gebühren erhoben.
Umzug https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/124642/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288

Herr

Wurm

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02382 59-130

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