Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für alle Kreise des Münsterlandes sowie das Stadtgebiet von Münster erhalten.

Die Stadt Ahlen ist zuständig für alle Betriebe, deren Hauptsitz sich in der Stadt befindet. Sollte sich Ihr Hauptsitz in einer anderen Stadt in einem Münsterlandkreis oder der Stadt Münster, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Wozu berechtigt die Genehmigung?

Mit der Münsterlandgenehmigung können Sie während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen an folgenden Stellen parken, sofern kein anderer Parkplatz zur Verfügung steht:

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286 und 290.1 StVO)
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (§ 13 Absatz 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)
  • in Verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325.1 StVO) außerhalb gekennzeichneter Flächen

Die Münsterlandgenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich. Sie berechtigt ferner nicht zum Parken auf Gehwegen, Radwegen, Schutzstreifen für den Radverkehr oder in der Fußgängerzone der Stadt

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?
    Die Bearbeitung dauert im Regelfall zwei bis maximal vier Wochen. Beachten Sie dies bitte insbesondere bei anstehenden Verlängerungen.
  • In welchen Fahrzeugen kann ich die Münsterlandgenehmigung verwenden?
    Die Münsterlandgenehmigung kann in allen Firmenfahrzeugen verwendet werden, die auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit einer festen Firmenbeschriftung versehen sind.
  • Ist die Münsterlandgenehmigung auf mehrere Fahrzeuge übertragbar?
    Die Münsterlandgenehmigung ist in jedem Firmenfahrzeug nutzbar, dass die vorgenannten Kriterien erfüllt. Eine Beschränkung auf Kennzeichen erfolgt nicht. Beachten Sie, dass der Ausweis im Original hinter der Frontscheibe auszulegen ist. Er gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wollen Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, so benötigen Sie entsprechend mehrere Münsterlandgenehmigungen, die Sie in den jeweiligen Fahrzeugen auslegen müssen.
  • Kann ich den Ausweis kopieren?
    Nein, dies ist nicht zulässig. Es darf ausschließlich der Original-Ausweis genutzt werden. Die Münsterlandgenehmigung ist mit einem Klebesiegel als Kopierschutz versehen und stellt somit eine Urkunde dar. Sollte in mehreren Fahrzeugen gleichzeitig eine Münsterlandgenehmigung benötigt werden, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl. Bei festgestellten Zuwiderhandlungen behält sich die Stadt Ahlen die Stellung eines Strafantrages vor.

Unterlagen

Benötigt werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis, dass der Betrieb in Anlage A oder B der Handwerksordnung eingetragen ist (Ablichtung / Foto Handwerkskarte). Falls der Betrieb nicht eingetragen ist, ist darzulegen und nachzuweisen, dass regelmäßig schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportiert werden muss
  • Ablichtung des / der Fahrzeugschein(e)
  • Foto des Fahrzeuges

Rechtsgrundlagen

  • § 46 StVO

Kosten

  • Es werden Gebühren i. H. v. 151,00 EUR pro Genehmigung erhoben.
Parkerleichterungen für Handwerker - Münsterlandgenehmigung

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für alle Kreise des Münsterlandes sowie das Stadtgebiet von Münster erhalten.

Die Stadt Ahlen ist zuständig für alle Betriebe, deren Hauptsitz sich in der Stadt befindet. Sollte sich Ihr Hauptsitz in einer anderen Stadt in einem Münsterlandkreis oder der Stadt Münster, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Wozu berechtigt die Genehmigung?

Mit der Münsterlandgenehmigung können Sie während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen an folgenden Stellen parken, sofern kein anderer Parkplatz zur Verfügung steht:

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286 und 290.1 StVO)
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (§ 13 Absatz 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)
  • in Verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325.1 StVO) außerhalb gekennzeichneter Flächen

Die Münsterlandgenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich. Sie berechtigt ferner nicht zum Parken auf Gehwegen, Radwegen, Schutzstreifen für den Radverkehr oder in der Fußgängerzone der Stadt

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?
    Die Bearbeitung dauert im Regelfall zwei bis maximal vier Wochen. Beachten Sie dies bitte insbesondere bei anstehenden Verlängerungen.
  • In welchen Fahrzeugen kann ich die Münsterlandgenehmigung verwenden?
    Die Münsterlandgenehmigung kann in allen Firmenfahrzeugen verwendet werden, die auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit einer festen Firmenbeschriftung versehen sind.
  • Ist die Münsterlandgenehmigung auf mehrere Fahrzeuge übertragbar?
    Die Münsterlandgenehmigung ist in jedem Firmenfahrzeug nutzbar, dass die vorgenannten Kriterien erfüllt. Eine Beschränkung auf Kennzeichen erfolgt nicht. Beachten Sie, dass der Ausweis im Original hinter der Frontscheibe auszulegen ist. Er gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wollen Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, so benötigen Sie entsprechend mehrere Münsterlandgenehmigungen, die Sie in den jeweiligen Fahrzeugen auslegen müssen.
  • Kann ich den Ausweis kopieren?
    Nein, dies ist nicht zulässig. Es darf ausschließlich der Original-Ausweis genutzt werden. Die Münsterlandgenehmigung ist mit einem Klebesiegel als Kopierschutz versehen und stellt somit eine Urkunde dar. Sollte in mehreren Fahrzeugen gleichzeitig eine Münsterlandgenehmigung benötigt werden, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl. Bei festgestellten Zuwiderhandlungen behält sich die Stadt Ahlen die Stellung eines Strafantrages vor.

Benötigt werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis, dass der Betrieb in Anlage A oder B der Handwerksordnung eingetragen ist (Ablichtung / Foto Handwerkskarte). Falls der Betrieb nicht eingetragen ist, ist darzulegen und nachzuweisen, dass regelmäßig schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportiert werden muss
  • Ablichtung des / der Fahrzeugschein(e)
  • Foto des Fahrzeuges
  • Es werden Gebühren i. H. v. 151,00 EUR pro Genehmigung erhoben.
https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/124643/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Herr

Andre

Striethorst

E10 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-457

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288

Herr

Andre

Striethorst

E10 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-457

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129