Menschen, die die Anspruchsvoraussetzungen für einen Schwerbehindertenparkausweis erfüllen, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum beantragen.

Die Voraussetzungen hierfür sind streng und erfordern jeweils eine umfangreiche Einzelfallprüfung, in der das Interesse des Antragstellers an einem kurzen Weg zu seinem Fahrzeug gegen das Interesse der Allgemeinheit auf Stellplätze abgewogen wird.

Zur Prüfung, ob ein personenbezogener Behindertenparkplatz eingerichtet werden kann, sind die im Antragsformular genannten Unterlagen erforderlich. Um eine korrekte Entscheidung treffen zu können, muss unter anderem geprüft werden, ob der Parkplatz tatsächlich benötigt wird oder in zumutbarer Nähe ein Stellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung steht oder die örtlichen Gegebenheiten gegen die Einrichtung des Parkplatzes sprechen. Der Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes kann lediglich von der schwerbehinderten Person oder deren gesetzlichem Vertreter gestellt werden. Bei minderjährigen Antragstellern ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Im Betreuungsfall ist eine Kopie des Betreuungsausweises beizufügen.

Einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz gibt es nicht.

Die Einrichtung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatz kann nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises genehmigt werden (maximal für fünf Jahre).

Häufig gestellte Fragen:

  • Ich habe einen orangenen Parkausweis, kann ich ebenfalls einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?
    Nein. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht ausschließlich die Möglichkeit der Einrichtung persönlicher Schwerbehindertenparkplätze für Personen vor, die die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenparkausweis erfüllen.
  • Wie lang dauert die Antragsbearbeitung und die Einrichtung des Parkplatzes?
    Ein Zeitrahmen für die abschließende Bearbeitung des Antrages kann Ihnen auf Grund der Vielzahl von Anträgen und der umfangreichen Prüfungen leider nicht genannt werden.

Unterlagen

Benötigt werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie / Ablichtung des blauen Schwerbehindertenparkausweises
  • Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Erklärung über die Fahrzeugnutzung
  • Bescheinigung des Vermieters bzw. Arbeitgebers Ärztliche Bescheinigung
  • Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag

Im Antragsformular sind die einzelnen Punkte detailliert aufgeführt. Berücksichtigung finden nur schriftliche Angaben.

Rechtsgrundlagen

  • § 45 StVO
  • § 46 StVO

Kosten

Die Einrichtung eines Parkplatzes ist gebührenfrei.

Personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz

Menschen, die die Anspruchsvoraussetzungen für einen Schwerbehindertenparkausweis erfüllen, können einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum beantragen.

Die Voraussetzungen hierfür sind streng und erfordern jeweils eine umfangreiche Einzelfallprüfung, in der das Interesse des Antragstellers an einem kurzen Weg zu seinem Fahrzeug gegen das Interesse der Allgemeinheit auf Stellplätze abgewogen wird.

Zur Prüfung, ob ein personenbezogener Behindertenparkplatz eingerichtet werden kann, sind die im Antragsformular genannten Unterlagen erforderlich. Um eine korrekte Entscheidung treffen zu können, muss unter anderem geprüft werden, ob der Parkplatz tatsächlich benötigt wird oder in zumutbarer Nähe ein Stellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung steht oder die örtlichen Gegebenheiten gegen die Einrichtung des Parkplatzes sprechen. Der Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes kann lediglich von der schwerbehinderten Person oder deren gesetzlichem Vertreter gestellt werden. Bei minderjährigen Antragstellern ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Im Betreuungsfall ist eine Kopie des Betreuungsausweises beizufügen.

Einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz gibt es nicht.

Die Einrichtung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatz kann nur für die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises genehmigt werden (maximal für fünf Jahre).

Häufig gestellte Fragen:

  • Ich habe einen orangenen Parkausweis, kann ich ebenfalls einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?
    Nein. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht ausschließlich die Möglichkeit der Einrichtung persönlicher Schwerbehindertenparkplätze für Personen vor, die die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenparkausweis erfüllen.
  • Wie lang dauert die Antragsbearbeitung und die Einrichtung des Parkplatzes?
    Ein Zeitrahmen für die abschließende Bearbeitung des Antrages kann Ihnen auf Grund der Vielzahl von Anträgen und der umfangreichen Prüfungen leider nicht genannt werden.

Benötigt werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie / Ablichtung des blauen Schwerbehindertenparkausweises
  • Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Erklärung über die Fahrzeugnutzung
  • Bescheinigung des Vermieters bzw. Arbeitgebers Ärztliche Bescheinigung
  • Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag

Im Antragsformular sind die einzelnen Punkte detailliert aufgeführt. Berücksichtigung finden nur schriftliche Angaben.

Die Einrichtung eines Parkplatzes ist gebührenfrei.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/124645/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

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Sabine

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