Im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.03. darf im Gebiet der Stadt Ahlen unter Beachtung aller Auflagen Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/ Obstbäumen sowie Untergehölzen verbrannt werden. Die Auflagen finden Sie in der Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Ahlen.

Das Abbrennen ist der Ordnungsbehörde der Stadt Ahlen mindestens drei Werktage vorher schriftlich anzuzeigen. Dazu ist der Vordruck „Verbrennen von pflanzlichen Abfällen“ komplett auszufüllen. Dieser Anzeige ist unbedingt ein geeigneter Lageplan der Örtlichkeit des Feuers beizufügen.

Im Bereich "Dokumente" finden Sie die „Anzeige für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen“ sowie die "Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Ahlen“.

Unterlagen

  • Anzeige "Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
  • Lageplan/ Skizze (siehe Anzeige)

Rechtsgrundlagen

  • Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Ahlen (siehe Dokumente)