Vergabe städtischer Sportanlagen
Die städtischen Sportanlagen können auch an Fremdnutzer vergeben werden. Die Gebühr dafür richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Stadt und der Sportförderrichtline. Folgende Sportanlagen können nach Rücksprache und unter Rücksichtnahme auf den Schul- und Vereinssport vergeben werden:
- Sportpark Nord
- Sportareal August-Kirchner-Str./Wersestadion
- Südenkampfbahn
- Hövenerort
Anfragen reichen Sie bitte schriftlich mit Angaben zu Datum, Uhrzeit, Angebot und Altersgruppe ein. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.
Rechtsgrundlagen
- Sportförderrichtlinie
- Gebührenordnung