In bestimmten Branchen fällt Abwasser an, das aufgrund seiner gefährlichen Inhaltsstoffe nicht ohne weiteres in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden darf. Derartige Schadstoffe, wie Mineralöle oder gelöste Schwermetalle, können in der öffentlichen Kläranlage oftmals nicht oder nur unzureichend aus dem Abwasser entfernt werden. Mögliche Folgen sind Schädigungen der oberirdischen Gewässer. Außerdem können sie die Reinigungsprozesse in der Kläranlage beeinträchtigen und sich im Klärschlamm anlagern, was zu weiteren Problemen führen kann.

Aus diesen Gründen unterliegen die Einleitungen von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht. Das Amt für Umweltschutz ist innerhalb des Kreises Warendorf für die sogenannten "Indirekteinleitungen" (= Einleitung nicht direkt in ein Gewässer sondern indirekt über eine öffentliche Abwasseranlage) und deren Überwachung zuständig und arbeitet eng mit den AUB zusammen.

Die einzuhaltenden wasserrechtlichen Anforderungen sind differenziert nach Herkunftsbereichen bundeseinheitlich in den Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt. Hierzu gehören beispielsweise mineralölhaltiges Abwasser, Metallbearbeitung, Zahnbehandlung. Ziel ist es, die gefährlichen Stoffe vor Einleitung in die öffentliche Kanalisation soweit zu reduzieren, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Hierzu müssen gefährliche Stoffe vermieden, minimiert oder mit Hilfe von speziellen Abwasserbehandlungsanlagen zurückgehalten werden.

Ist eine Abwasserbehandlungsanlage erforderlich, so müssen Anlagenbau und -betrieb unter Umständen ebenfalls durch das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit den AUB genehmigt werden. Unter diese Genehmigungspflicht fallen beispielsweise Neutralisations-, Emulsionsspalt- und Ultrafiltrationsanlagen. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl genehmigungsfreier Anlagen, wie bauaufsichtlich zugelassene Benzin-, Koaleszenz- und Amalgamabscheider.

Mehr Infos: Abwasser aus Gewerbe und Industrie (Kreis WAF)

Abwasser aus Gewerbe und Industrie (Indirekteinleiter)

In bestimmten Branchen fällt Abwasser an, das aufgrund seiner gefährlichen Inhaltsstoffe nicht ohne weiteres in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden darf. Derartige Schadstoffe, wie Mineralöle oder gelöste Schwermetalle, können in der öffentlichen Kläranlage oftmals nicht oder nur unzureichend aus dem Abwasser entfernt werden. Mögliche Folgen sind Schädigungen der oberirdischen Gewässer. Außerdem können sie die Reinigungsprozesse in der Kläranlage beeinträchtigen und sich im Klärschlamm anlagern, was zu weiteren Problemen führen kann.

Aus diesen Gründen unterliegen die Einleitungen von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht. Das Amt für Umweltschutz ist innerhalb des Kreises Warendorf für die sogenannten "Indirekteinleitungen" (= Einleitung nicht direkt in ein Gewässer sondern indirekt über eine öffentliche Abwasseranlage) und deren Überwachung zuständig und arbeitet eng mit den AUB zusammen.

Die einzuhaltenden wasserrechtlichen Anforderungen sind differenziert nach Herkunftsbereichen bundeseinheitlich in den Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt. Hierzu gehören beispielsweise mineralölhaltiges Abwasser, Metallbearbeitung, Zahnbehandlung. Ziel ist es, die gefährlichen Stoffe vor Einleitung in die öffentliche Kanalisation soweit zu reduzieren, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Hierzu müssen gefährliche Stoffe vermieden, minimiert oder mit Hilfe von speziellen Abwasserbehandlungsanlagen zurückgehalten werden.

Ist eine Abwasserbehandlungsanlage erforderlich, so müssen Anlagenbau und -betrieb unter Umständen ebenfalls durch das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit den AUB genehmigt werden. Unter diese Genehmigungspflicht fallen beispielsweise Neutralisations-, Emulsionsspalt- und Ultrafiltrationsanlagen. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl genehmigungsfreier Anlagen, wie bauaufsichtlich zugelassene Benzin-, Koaleszenz- und Amalgamabscheider.

Mehr Infos: Abwasser aus Gewerbe und Industrie (Kreis WAF)

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/190/show
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