Zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich. Zudem wird die Entsorgung des Regenwassers geregelt. Die entsprechenden
Anträge sind schriftlich über die Ahlener Umweltbetriebe an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben wird über die Ahlener Umweltbetriebe organisiert.

Abwasserbeseitigung im Außenbereich

Zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich. Zudem wird die Entsorgung des Regenwassers geregelt. Die entsprechenden
Anträge sind schriftlich über die Ahlener Umweltbetriebe an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben wird über die Ahlener Umweltbetriebe organisiert.

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Gruppe 7.3 - Strategische Konzepte und Planung
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9301

Herr

Benjamin

Rommel

116 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 1. OG)

02382 59-9311