Zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich. Zudem wird die Entsorgung des Regenwassers geregelt. Die entsprechenden
Anträge sind schriftlich über die Ahlener Umweltbetriebe an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten.

Die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben wird über die Ahlener Umweltbetriebe organisiert.