Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks (s.u.) ist.
mehr Infos: Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht (Kreis WAF)

Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht (Kreis WAF)

Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks (s.u.) ist.
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