Zum Bauantrag, zur Eintragung einer Baulast oder zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung ist oft ein amtlicher Lageplan gemäß der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erforderlich, der im Maßstab 1 : 500 gefertigt wird.
mehr Infos: Amtlicher Lageplan (Kreis WAF)