Amtlicher Lageplan (Kreis WAF)
Zum Bauantrag, zur Eintragung einer Baulast oder zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung ist oft ein amtlicher Lageplan gemäß der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erforderlich, der im Maßstab 1 : 500 gefertigt wird.
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