Der Kreistag sowie der Kreisausschuss sind neben dem Landrat die Organe des Kreises. Der Kreistag wird von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Gemeinden alle 5 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Ihm gehören 54 Mitglieder im Kreis Warendorf an. Den Vorsitz führt der Landrat. Als zentralem Organ des Kreises sind ihm die wichtigen Entscheidungen des Kreises vorbehalten
mehr Infos: Angelegenheiten des Kreistages und des Kreisausschusses (Kreis WAF)

Angelegenheiten des Kreistages und des Kreisausschusses (Kreis WAF)

Der Kreistag sowie der Kreisausschuss sind neben dem Landrat die Organe des Kreises. Der Kreistag wird von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Gemeinden alle 5 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Ihm gehören 54 Mitglieder im Kreis Warendorf an. Den Vorsitz führt der Landrat. Als zentralem Organ des Kreises sind ihm die wichtigen Entscheidungen des Kreises vorbehalten
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