Berufe des Gesundheitswesens: Erfassung und Überwachung
Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst müssen alle, die einen
nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben oder Angehörige dieses Berufes
beschäftigen möchten, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der
unteren Gesundheitsbehörde anzeigen, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt
wird.
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