Der Berufsschulpflichtige hat die für die Ausbildungsstätte zuständige
öffentliche Berufsschule zu besuchen.


Mehr Infos: Besuch der nicht zuständigen Berufsschule

Besuch der nicht zuständigen Berufsschule Der Berufsschulpflichtige hat die für die Ausbildungsstätte zuständige
öffentliche Berufsschule zu besuchen.


Mehr Infos: Besuch der nicht zuständigen Berufsschule
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