Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.

Mehr Infos: Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)

Zuständige Stelle

Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf