Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.

Mehr Infos: Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)

Zuständige Stelle

Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

02581 53-0
02581 53-1099
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Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland (Kreis WAF)

Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.

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