Besonders geschützte Tierarten fallen unter die Artenschutzbestimmungen und sind beim Kreis als Untere Landschaftsbehörde meldepflichtig. Diese Meldepflicht liegt vielfach bei verschiedenen Reptilienarten und Vögeln (auch einheimische Arten) vor.
Beim Kauf des Tieres sollte der Verkäufer bereits auf diese Meldepflicht hinweisen. Dieser Hinweis wird leider manchmal vergessen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Tier meldepflichtig ist, oder auch andere Fragen zum Artenschutz haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Thiry-Sickmann.
Die Anmeldung des Tieres sollte mit einer Bestandsveränderungsanzeige (die Sie sich hier anzeigen lassen können) erfolgen. Die ausgefüllte Anzeige senden Sie dem Amt für Planung und Naturschutz zusammen mit Nachweisen über die Herkuft Ihres Tieres (Züchter-/Verkäuferbescheinigung, ggf. auch EG-Bescheinigung) zu.
mehr Infos: Artenschutz (Kreis WAF)

Artengeschützte Tiere (Kreis WAF)

Besonders geschützte Tierarten fallen unter die Artenschutzbestimmungen und sind beim Kreis als Untere Landschaftsbehörde meldepflichtig. Diese Meldepflicht liegt vielfach bei verschiedenen Reptilienarten und Vögeln (auch einheimische Arten) vor.
Beim Kauf des Tieres sollte der Verkäufer bereits auf diese Meldepflicht hinweisen. Dieser Hinweis wird leider manchmal vergessen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Tier meldepflichtig ist, oder auch andere Fragen zum Artenschutz haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Thiry-Sickmann.
Die Anmeldung des Tieres sollte mit einer Bestandsveränderungsanzeige (die Sie sich hier anzeigen lassen können) erfolgen. Die ausgefüllte Anzeige senden Sie dem Amt für Planung und Naturschutz zusammen mit Nachweisen über die Herkuft Ihres Tieres (Züchter-/Verkäuferbescheinigung, ggf. auch EG-Bescheinigung) zu.
mehr Infos: Artenschutz (Kreis WAF)

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