LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhänger dürfen nach § 30 Abs. 3 StVO an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Besonders Fahrzeughalter von Geländewagen, Transportern o. ä., die einen Anhänger ziehen wollen, sollten sich vorher im Fahrzeugschein darüber informieren, ob das Fahrzeug ggf. als LKW zugelassen ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei besonderer Dringlichkeit kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Antragsformular (siehe Downloads)
Die Genehmigungen sind schriftlich zu beantragen. Sie können den Antrag an folgende E-Mailadresse senden: strassenverkehr@stadt.ahlen.de

Kosten

25,00 € - 220,00 €

Ausnahmegenehmigung vom Sonn-/ Feiertagsfahrverbot für LKW

LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhänger dürfen nach § 30 Abs. 3 StVO an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Besonders Fahrzeughalter von Geländewagen, Transportern o. ä., die einen Anhänger ziehen wollen, sollten sich vorher im Fahrzeugschein darüber informieren, ob das Fahrzeug ggf. als LKW zugelassen ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei besonderer Dringlichkeit kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Antragsformular (siehe Downloads)
Die Genehmigungen sind schriftlich zu beantragen. Sie können den Antrag an folgende E-Mailadresse senden: strassenverkehr@stadt.ahlen.de

25,00 € - 220,00 €

Sonntagsfahrverbot https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/250/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129