LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhänger dürfen nach § 30 Abs. 3 StVO an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Besonders Fahrzeughalter von Geländewagen, Transportern o. ä., die einen Anhänger ziehen wollen, sollten sich vorher im Fahrzeugschein darüber informieren, ob das Fahrzeug ggf. als LKW zugelassen ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei besonderer Dringlichkeit kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Antragsformular (siehe Downloads)
Die Genehmigungen sind schriftlich zu beantragen. Sie können den Antrag an folgende E-Mailadresse senden: strassenverkehr@stadt.ahlen.de

Kosten

25,00 € - 220,00 €