Kennzeichen verloren / gestohlen (Kreis WAF)
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Dieses geschieht auch zu Ihrem eigenen Schutz, da ansonsten der Dieb / Finder mit Ihrem Kennzeichen missbräuchlich Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen könnte. Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls gesperrt.
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