Kfz - Eintragung technischer Änderungen (Kreis WAF)
Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggfls. des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.
mehr Infos: Eintragung technischer Änderungen (Kreis WAF)