Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggfls. des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.
mehr Infos: Eintragung technischer Änderungen (Kreis WAF)

Kfz - Eintragung technischer Änderungen (Kreis WAF)

Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggfls. des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.
mehr Infos: Eintragung technischer Änderungen (Kreis WAF)

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/272/show