Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.
mehr Infos: Fahrzeugschein verloren/ unbrauchbar/ gestohlen (Kreis WAF)

Fahrzeugschein verloren/unbrauchbar/gestohlen (Kreis WAF)

Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.
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https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/277/show