Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV oder eines Prüfingenieurs (DEKRA; GTÜ u.a.) eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.
Mehr Infos: Historisches Kennzeichen (Kreis WAF)

Historisches Kennzeichen (Kreis WAF)

Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV oder eines Prüfingenieurs (DEKRA; GTÜ u.a.) eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.
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