Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer, die sich während ihres langjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland den hiesigen Lebensverhältnissen angepasst haben, bietet der Staat die Einbürgerung an. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie ein gebürtiger deutscher Staatsangehöriger, wie zum Beispiel das Wahlrecht und das Recht auf deutschen konsularischen Beistand im Ausland.
Den Einbürgerungsantrag können Sie nach einer umfassenden Beratung einschließlich der Information über erforderliche Unterlagen im Bürgerservice der Stadt Ahlen bekommen.
Bitte vereinbaren Sie für die Beratung, für die Antragstellung, für die Einreichung von Unterlagen und für die Aushändigung der Urkunde einen Termin. (E-Mail: einbuergerung@stadt.ahlen.de)
Der Kreis Warendorf ist für Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig. Nähere Informationen finden Sie hier.