Durchführung einer Erdbestattung oder einer Urnenbeisetzung

Die Formalitäten werden in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen, welches die Hinterbliebenen auswählen, erledigt. Einerseits hat dies den Vorteil, dass eine entsprechende Erfahrung genutzt wird und andererseits werden die trauernden Hinterbliebenen von den vielen notwendigen Behördengängen entlastet.

Dazu bevollmächtigen die Hinterbliebenen das Bestattungsunternehmen ihrer Wahl. Wichtig ist zu wissen, dass Ansprechpartner/in für die Friedhofsverwaltung der Stadt Ahlen der- oder diejenige ist, welche/r die Vollmacht für den Bestatter unterzeichnet. Diese Person wird als Grabbesitzer/in geführt und ist insoweit Inhaber/in aller Rechte und Pflichten hinsichtlich der Grabstätte, u.a. einschließlich der Begleichung der öffentlichen Friedhofsgebühren und der Gewährleistung der Grabpflege.

Folgende Bestattungszeiten werden auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich angeboten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags: 10.00 Uhr, 11.30 Uhr, 13.00 Uhr,
mittwochs: 09.00 Uhr, 10.00 Uhr,
samstags (vierzehntägig): 10.00 Uhr, 11.30 Uhr.

Diese Zeiten verstehen sich als Beginn der Zeremonie an der Grabstätte, d.h., nach einer Trauerfeier in der Kirche oder Trauerhalle. Die Termine vereinbart das Bestattungsunternehmen mit der städtischen Friedhofsverwaltung.

Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • ggfs. Einäscherungsbescheinigung des Krematoriums
  • Online-Anmeldung Bestattung
  • Vollmacht und Beantragung von Bestattungsleistungen
  • Einverständniserklärung des/der Grabnutzungsberechtigten bei bereits bestehender Grabstätte

Kosten

Siehe Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ahlen