Zuteilung eines Bestattungsplatzes

Die Zuteilung eines Bestattungsplatzes erfolgt bei Reihengräbern der Reihe nach, d.h., eine Auswahl der Grabstelle ist nicht möglich.

Bei Wahlgräbern besteht im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Planungen ein gewisses Wahlrecht hinsichtlich des Bestattungsplatzes.

Daneben ist bei Wahlgrabstätten natürlich auch die Nutzung einer bereits belegten Grabstelle möglich, sofern die Kapazität der Grabstelle noch nicht ausgeschöpft ist und der/die Grabnutzungsberechtigte („Grabbesitzer/in“) zustimmt.

Siehe Friedhofssatzung der Stadt Ahlen (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1)

Bestattungsplatz

Die Zuteilung eines Bestattungsplatzes erfolgt bei Reihengräbern der Reihe nach, d.h., eine Auswahl der Grabstelle ist nicht möglich.

Bei Wahlgräbern besteht im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Planungen ein gewisses Wahlrecht hinsichtlich des Bestattungsplatzes.

Daneben ist bei Wahlgrabstätten natürlich auch die Nutzung einer bereits belegten Grabstelle möglich, sofern die Kapazität der Grabstelle noch nicht ausgeschöpft ist und der/die Grabnutzungsberechtigte („Grabbesitzer/in“) zustimmt.

Siehe Friedhofssatzung der Stadt Ahlen (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1) Grab, Grabstelle, Grabplatz, Grabstätte https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/30415/show
Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9701

Herr

Dominik

Schramm

Gruppenleitung

215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9701

Frau

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Kremser

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9703

Frau

Susanne

Kimm

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9704