Zuteilung eines Bestattungsplatzes

Die Zuteilung eines Bestattungsplatzes erfolgt bei Reihengräbern der Reihe nach, d.h., eine Auswahl der Grabstelle ist nicht möglich.

Bei Wahlgräbern besteht im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Planungen ein gewisses Wahlrecht hinsichtlich des Bestattungsplatzes.

Daneben ist bei Wahlgrabstätten natürlich auch die Nutzung einer bereits belegten Grabstelle möglich, sofern die Kapazität der Grabstelle noch nicht ausgeschöpft ist und der/die Grabnutzungsberechtigte („Grabbesitzer/in“) zustimmt.

Siehe Friedhofssatzung der Stadt Ahlen (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1)