Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle

Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung. In der Regel wird die Person, welche die Vollmacht an den Bestattungsunternehmer unterzeichnet, auch Grabnutzungsberechtigte/r (sog. „Grabbesitzer*in).

Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren vergeben, unabhängig davon, ob es sich um eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung handelt. Auch ist es unerheblich, ob es sich um ein Wahlgrab oder ein Reihengrab handelt.

Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern (Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden) nach 30 Jahren Ruhezeit automatisch ab, Wahlgräber (Doppelgräber) können jeweils für die Dauer von zehn Jahren verlängert werden.

Abweichende Ruhezeiten gelten für

  • Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr = 20 Jahre
  • Fehlgeburten und Leibesfrüchte = 10 Jahre

§ 12 der städtischen Friedhofssatzung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung. In der Regel wird die Person, welche die Vollmacht an den Bestattungsunternehmer unterzeichnet, auch Grabnutzungsberechtigte/r (sog. „Grabbesitzer*in).

Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren vergeben, unabhängig davon, ob es sich um eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung handelt. Auch ist es unerheblich, ob es sich um ein Wahlgrab oder ein Reihengrab handelt.

Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern (Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden) nach 30 Jahren Ruhezeit automatisch ab, Wahlgräber (Doppelgräber) können jeweils für die Dauer von zehn Jahren verlängert werden.

Abweichende Ruhezeiten gelten für
  • Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr = 20 Jahre
  • Fehlgeburten und Leibesfrüchte = 10 Jahre
§ 12 der städtischen Friedhofssatzung Siehe Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ahlen Beerdigung, Beisetzung, Begräbnis, Nutzungsrecht https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/30419/show
Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9701

Herr

Dominik

Schramm

Gruppenleitung

215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9701

Frau

Manuela

Kremser

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9703

Frau

Susanne

Kimm

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9704