Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle

Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung. In der Regel wird die Person, welche die Vollmacht an den Bestattungsunternehmer unterzeichnet, auch Grabnutzungsberechtigte/r (sog. „Grabbesitzer*in).

Das Nutzungsrecht kann mit Einverständnis des/der jeweiligen Grabnutzungsberechtigten sowie der Übernehmerin / des Übernehmers des Grabnutzungsrechtes übertragen werden.

Unterlagen

Einverständniserklärung