Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle

Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung. In der Regel wird die Person, welche die Vollmacht an den Bestattungsunternehmer unterzeichnet, auch Grabnutzungsberechtigte/r (sog. „Grabbesitzer*in).

Das Nutzungsrecht kann mit Einverständnis des/der jeweiligen Grabnutzungsberechtigten sowie der Übernehmerin / des Übernehmers des Grabnutzungsrechtes übertragen werden.

Unterlagen

Einverständniserklärung
Nutzungsrecht für eine Grabstelle - Übertragung Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung. In der Regel wird die Person, welche die Vollmacht an den Bestattungsunternehmer unterzeichnet, auch Grabnutzungsberechtigte/r (sog. „Grabbesitzer*in).

Das Nutzungsrecht kann mit Einverständnis des/der jeweiligen Grabnutzungsberechtigten sowie der Übernehmerin / des Übernehmers des Grabnutzungsrechtes übertragen werden.
Einverständniserklärung Beerdigung, Beisetzung, Begräbnis, Nutzungsrecht https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/30640/show
Gruppe 7.7 - Zentrale Dienste
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9701

Herr

Dominik

Schramm

Gruppenleitung

215 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9701

Frau

Manuela

Kremser

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9703

Frau

Susanne

Kimm

218 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, 2. OG)

02382 59-9704