Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle

Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung. In der Regel wird die Person, welche die Vollmacht an den Bestattungsunternehmer unterzeichnet, auch Grabnutzungsberechtigte/r (sog. „Grabbesitzer*in).

Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren vergeben, unabhängig davon, ob es sich um eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung handelt. Auch ist es unerheblich, ob es sich um ein Wahlgrab oder ein Reihengrab handelt.

Das Nutzungsrecht läuft bei Reihengräbern (Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden) nach 30 Jahren Ruhezeit automatisch ab, Wahlgräber (Doppelgräber) können jeweils für die Dauer von zehn Jahren verlängert werden.

Abweichende Ruhezeiten gelten für

  • Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr = 20 Jahre
  • Fehlgeburten und Leibesfrüchte = 10 Jahre

§ 12 der städtischen Friedhofssatzung