Umbettung einer Leiche oder einer Urne

Für die Umbettung einer Leiche oder von Urnen bedarf es eines wichtigen Grundes, da die Totenruhe ein hohes Gut („Verlängerung der Menschenwürde über den Tod hinaus“) ist.
Gründe wie erleichterte Grabpflege, ungünstige Grabstelle auf dem Friedhof, keine Hinterbliebenen mehr in der Nähe u.ä. reichen nicht aus, um eine Ausgrabung und Umbettung zu rechtfertigen.

Der Antrag muss schriftlich (formlos) bei der Friedhofsverwaltung oder der städtischen Ordnungsbehörde eingereicht und eingehend begründet sein. Der Grund für die Umbettung muss rechtlich höherrangiger sein als das Recht auf Totenruhe (siehe oben).