Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.
mehr Infos: Tierausstellungen (Kreis WAF)

Tierausstellungen (Kreis WAF)

Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.
mehr Infos: Tierausstellungen (Kreis WAF)

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/331/show