Reitkennzeichen (Kreis WAF)
Jeder Reiter, der in der freien Landschaft und im Wald reitet, benötigt nach § 62 Landesnaturschutzgesetz NRW ein Reitkennzeichen, welches beidseitig am Pferd zu befestigen ist. Gültig ist das Kennzeichen nur mit der Jahresplakette des jeweiligen Kalenderjahres.
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