Jeder Reiter, der in der freien Landschaft und im Wald reitet, benötigt nach § 62 Landesnaturschutzgesetz NRW ein Reitkennzeichen, welches beidseitig am Pferd zu befestigen ist. Gültig ist das Kennzeichen nur mit der Jahresplakette des jeweiligen Kalenderjahres.

Mehr Info: Reitkennzeichen (Kreis WAF)

Reitkennzeichen (Kreis WAF)

Jeder Reiter, der in der freien Landschaft und im Wald reitet, benötigt nach § 62 Landesnaturschutzgesetz NRW ein Reitkennzeichen, welches beidseitig am Pferd zu befestigen ist. Gültig ist das Kennzeichen nur mit der Jahresplakette des jeweiligen Kalenderjahres.

Mehr Info: Reitkennzeichen (Kreis WAF)

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/337/show