Saisonkennzeichen (Kreis WAF)
Bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll.
Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende
des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats. Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt. Ein Saisonzeitraum kann auch nachträglich beantragt werden.
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