Seit der Novellierung des Landschaftsgesetzes zum 01.03.1987 gelten Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes (auf vorher landwirtschaftlich genutzten Flächen) in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als Wald im Sinne des Gesetzes. Sie unterliegen damit auch nicht mehr der Forstaufsicht.
mehr Infos: Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Kreis WAF)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Kreis WAF)

Seit der Novellierung des Landschaftsgesetzes zum 01.03.1987 gelten Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes (auf vorher landwirtschaftlich genutzten Flächen) in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als Wald im Sinne des Gesetzes. Sie unterliegen damit auch nicht mehr der Forstaufsicht.
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