Schießstätten sind ortsfeste oder ortsveränderliche Anlagen, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dienen. Der Betrieb einer Schießstätte bedarf gem. § 27 WaffG
der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Mehr Infos: Vogelschießstätte (Kreis WAF)

Vogelschießstätte (Kreis WAF)

Schießstätten sind ortsfeste oder ortsveränderliche Anlagen, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dienen. Der Betrieb einer Schießstätte bedarf gem. § 27 WaffG
der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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