Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, darf gemäß § 14 Gewerbeordnung eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden. Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister ist schriftlich unter Darlegung des berechtigten Interesses zu stellen. Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf den Namen, die Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des jeweiligen Betriebes. Da das Gewerberegister kein öffentliches Register ist, besteht kein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung.

Bitte senden Sie weitere Fragen oder Anregungen an die folgende E-Mail Adresse: gewerbe@stadt.ahlen.de

Kosten

Die Gebühr beträgt 20 Euro und wird bei Übersendung der Auskunft in Rechnung gestellt.