Der Kreis Warendorf als Schulträger trägt aufgrund der Verordnung zur Ausführung des § 97 Schulgesetz NRW die Kosten, die für die wirtschaftlichste Beförderung
von Schülern und Schülerinnen zur Schule und zurück notwendig entstehen.
Mehr Infos: Schülerfahrkostenerstattung

Schülerfahrkostenerstattung (Kreis WAF)

Der Kreis Warendorf als Schulträger trägt aufgrund der Verordnung zur Ausführung des § 97 Schulgesetz NRW die Kosten, die für die wirtschaftlichste Beförderung
von Schülern und Schülerinnen zur Schule und zurück notwendig entstehen.
Mehr Infos: Schülerfahrkostenerstattung

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/357/show