Der Kreis Warendorf als Schulträger trägt aufgrund der Verordnung zur Ausführung des § 97 Schulgesetz NRW die Kosten, die für die wirtschaftlichste Beförderung
von Schülern und Schülerinnen zur Schule und zurück notwendig entstehen.
Mehr Infos: Schülerfahrkostenerstattung