Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf die Gültigkeitsdauer der EG-Lizenz nicht überschreiten.
Mehr zum Thema: Fahrerbescheinigung (Kreis WAF)

Fahrerbescheinigung (Kreis WAF)

Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf die Gültigkeitsdauer der EG-Lizenz nicht überschreiten.
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