Für den Erwerb eines Fischereischeines ist grundsätzlich das Ablegen der Fischerprüfung erforderlich. Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung ist 13 Jahre. 
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (höchstens 90 Minuten) und einem praktischen Teil (höchstens 15 Minuten). Sie wird in deutscher Sprache abgehalten.
Mehr zum Thema Fischerprüfung (Kreis WAF)

Fischerprüfung (Kreis WAF)

Für den Erwerb eines Fischereischeines ist grundsätzlich das Ablegen der Fischerprüfung erforderlich. Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung ist 13 Jahre. 
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (höchstens 90 Minuten) und einem praktischen Teil (höchstens 15 Minuten). Sie wird in deutscher Sprache abgehalten.
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