Unterhaltungsmaßnahmen bei städtischen Gebäuden

Zu den Bauunterhaltungsmaßnahmen zählen u.a. die Begehung der städtischen Bauwerke einschließlich verbundener technischer Anlagen und die Prüfung sicherheits-, arbeits- und gesundheitsschutzrechtlicher Vorgaben, die Planung und Vergabe von Instandhaltungsmaßnahmen.

Zuständigkeiten:
Gruppe 8.2 Gebäudetechnik (Herr Faust/ Herr Meinhardt/ Frau Rebmann)
Gruppe 8.3 Bauunterhaltung (Herr Volmer)