Betrieb der städt. Grundstücke und Gebäude
Betrieb der städtischen Grundstücke und Gebäude
Der Betrieb der städtischen Grundstücke und Gebäude umfasst u. a.
den Abschluss, die Verwaltung und die Aufhebung von Miet-, Pacht-
und Gestattungsverhältnissen, Nutzungs- und Dienstleistungsvereinbarungen
sowie die sonstigen Nutzungsrechte und die kaufmännische und
rechtliche Bewirtschaftung bebauter und unbebauter Grundstücke.
Zur Zielgruppe zählen neben interessierten Gewerbebetrieben, Privatpersonen
und Landwirten bezogen auf An- und Verpachtungen städtische Abteilungen, Vereine
und private Mieter.