Betrieb der städtischen Grundstücke und Gebäude

Der Betrieb der städtischen Grundstücke und Gebäude umfasst u. a.
den Abschluss, die Verwaltung und die Aufhebung von Miet-, Pacht-
und Gestattungsverhältnissen, Nutzungs- und Dienstleistungsvereinbarungen
sowie die sonstigen Nutzungsrechte und die kaufmännische und
rechtliche Bewirtschaftung bebauter und unbebauter Grundstücke.


Zur Zielgruppe zählen neben interessierten Gewerbebetrieben, Privatpersonen
und Landwirten bezogen auf An- und Verpachtungen städtische Abteilungen, Vereine
und private Mieter.