Der Gebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet, sogenannter Gemeingebrauch. Geht die Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche jedoch über den Gemeingebrauch hinaus bzw. wird dieser beeinträchtigt, so liegt eine Sondernutzung vor.

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?
    Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage, die Anträge sind aber mindestens 14 Tage vor geplantem Beginn zu stellen. 
  • Wie hoch sind die Gebühren?
    Die Höhe der Gebühren richtet sich immer einzelfallabhängig nach Art und Umfang der beantragten Sondernutzung. 

Arten Sondernutzung
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:

  • Aufstellen von Baubuden, -gerüsten
  • Materiallagerung
  • Imbissstände usw.
  • Verkaufsstände
  • Werbeanlagen
  • Aufstellen von Warenauslagen
  • Infostände
  • Sonderveranstaltungen
  • Werbeveranstaltungen

Unterlagen

Einzureichen sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan (maßstabsgetreu 1:100)
    Zur Erstellung der Lagepläne können Sie folgenden Link benutzen: TIM-online.nrw.de

Sofern Antragsunterlagen fehlen, werden diese durch die Straßenverkehrsbehörde nachgefordert. Überwiegend unvollständige oder offensichtlich nicht genehmigungsfähige Anträge werden abgelehnt.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrages werden Verwaltungsgebühren erhoben sowie für die Nutzung der Verkehrsflächen Gebühren nach der Sondernutzungssatzung berechnet.