Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltung müssen Sie folgendes beachten - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird:

Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (Kreis, kreisfreie Stadt, teilweise kreisangehörige Städte) beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte.
Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Als Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Für den Ordnungsdienst haben Sie als Veranstalter auf eigene Kosten zu sorgen.
Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung ob die Strecke tatsächlch frei ist.

Durchlaufzeit: Zeitnähe - rechtzeitig vor der Veranstaltung

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 29 Abs. 2, 44 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung, § 21 Straßen- und Wegegesetz in Nordrhein-Westfalen

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Freistellungserklärung
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
  • Angaben zur Wegstrecke / Lageplan

Kosten

Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen je nach Art und Umfang der Genehmigung Gebühren in Höhe von 10,20 Euro bis 767,00 Euro an. Bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand fallen Gebühren bis zu 2.301,00 Euro an.
Durchführung von Absperrmaßnahmen Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltung müssen Sie folgendes beachten - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird:

Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (Kreis, kreisfreie Stadt, teilweise kreisangehörige Städte) beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte.
Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Als Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Für den Ordnungsdienst haben Sie als Veranstalter auf eigene Kosten zu sorgen.
Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung ob die Strecke tatsächlch frei ist.

Durchlaufzeit: Zeitnähe - rechtzeitig vor der Veranstaltung

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 29 Abs. 2, 44 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung, § 21 Straßen- und Wegegesetz in Nordrhein-Westfalen
  • schriftlicher Antrag
  • Freistellungserklärung
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
  • Angaben zur Wegstrecke / Lageplan
Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen je nach Art und Umfang der Genehmigung Gebühren in Höhe von 10,20 Euro bis 767,00 Euro an. Bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand fallen Gebühren bis zu 2.301,00 Euro an. Erlaubnis zur Durchführung der Maßnahme https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/417/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129
Gruppe 1.2 - Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-288

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129