Durchführung von Absperrmaßnahmen
Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltung müssen Sie folgendes beachten - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird:
Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (Kreis, kreisfreie Stadt, teilweise kreisangehörige Städte) beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte.
Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Als Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Für den Ordnungsdienst haben Sie als Veranstalter auf eigene Kosten zu sorgen.
Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung ob die Strecke tatsächlch frei ist.
Durchlaufzeit: Zeitnähe - rechtzeitig vor der Veranstaltung
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 29 Abs. 2, 44 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung, § 21 Straßen- und Wegegesetz in Nordrhein-WestfalenUnterlagen
- schriftlicher Antrag
- Freistellungserklärung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
- Angaben zur Wegstrecke / Lageplan