Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus
Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Vekehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus / Erteilung einer verkehrsregelnden Maßnahme im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 17, 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW), § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unterlagen
Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente
Kosten
gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr