Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Vekehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus / Erteilung einer verkehrsregelnden Maßnahme im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 17, 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW), § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente

Kosten

gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zuständige Stelle

Gruppe 7.4 - Bau und Unterhaltung
Ostberg 4
59229 Ahlen

02382 59-9401

Ansprechpartner

Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus

Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Vekehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus / Erteilung einer verkehrsregelnden Maßnahme im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 17, 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW), § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente

gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Baustellengenehmigung, Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO, Straßensperrungen https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/418/show
Gruppe 7.4 - Bau und Unterhaltung
Ostberg 4 59229 Ahlen
Telefon 02382 59-9401

Herr

Mario

Baigar

008 (Baubetriebs- und Wertstoffhof, EG)

02382 59-9410