Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Vekehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus / Erteilung einer verkehrsregelnden Maßnahme im Zuge von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Durchlaufzeit: je nach Einzelfall und Schwierigkeitsgrad ein bis vierzehn Tage

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 17, 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW), § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

Gesetzlich vorgeschriebener Antrag / vorgeschriebene Dokumente

Kosten

gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zuständige Stelle

Gruppe 7.4 - Bau und Unterhaltung
Ostberg 4
59229 Ahlen

Ansprechpartner