Auf öffentlichen Verkehrswegen dürfen Fahrzeuge nur mit bestimmten Abmessungen und Gewichten fahren, weil Straßen nach festgelegten Standards geplant und gebaut sind.

Auch für die Ladung werden im § 22 Straßenverkehrsordnung sehr genaue Vorgaben gemacht.

Häufig gibt es aber Fälle, in denen die Ladung über die Normmaße hinausgeht.

Damit die Fahrt durchgeführt werden kann, ist nach § 46 StVO eine Ausnahmegenehmigung von den o. g. Vorschriften erforderlich. Hierfür ist ein bundesweit einheitlicher Antrag zu verwenden. Dieser darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden.

Antragsformular (siehe Downloads)
Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen. Sie können den Antrag auch an folgende E-Mailadresse senden: strassenverkehr@stadt.ahlen.de

Kosten

30,00 € bis 320,00 €

Schwertransporte

Auf öffentlichen Verkehrswegen dürfen Fahrzeuge nur mit bestimmten Abmessungen und Gewichten fahren, weil Straßen nach festgelegten Standards geplant und gebaut sind.

Auch für die Ladung werden im § 22 Straßenverkehrsordnung sehr genaue Vorgaben gemacht.

Häufig gibt es aber Fälle, in denen die Ladung über die Normmaße hinausgeht.

Damit die Fahrt durchgeführt werden kann, ist nach § 46 StVO eine Ausnahmegenehmigung von den o. g. Vorschriften erforderlich. Hierfür ist ein bundesweit einheitlicher Antrag zu verwenden. Dieser darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden.

Antragsformular (siehe Downloads)
Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen. Sie können den Antrag auch an folgende E-Mailadresse senden: strassenverkehr@stadt.ahlen.de

30,00 € bis 320,00 €

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/419/show
Straßenverkehrsbehörde
Westenmauer 10 59227 Ahlen

Herr

Wurm

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-130

Frau

Sabine

Köhler

Straßenverkehrsbehörde

E13 (Rathaus, Erdgeschoss)

02382 59-129