Informationen zu Erschließungsbeiträgen
Der Erschließungsbeitrag deckt die Kosten, die entstehen, wenn die Stadt eine Erschließungsanlage (z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Grünanlagen oder Lärmschutzanlagen) erstmalig endgültig herstellt.Die Stadt trägt 10 Prozent der Kosten. Sie ist verpflichtet, die übrigen 90 Prozent der Investitionskosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten umzulegen, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage baulich oder gewerblich nutzbar werden.

Für jede Erschließungsanlage werden die Kosten und die damit verbundenen Beitragssätze getrennt ermittelt. Sie können im Stadtgebiet sehr unterschiedlich sein.

Wann ?
Die Beitragspflicht entsteht, wenn die Stadt Ahlen Eigentümerin der Anlagenfläche geworden ist, die Anlage fertig ausgebaut und gewidmet (also „öffentlich“) ist.

Wieviel ?
Die Höhe des Erschließungsbeitrages richtet sich nach der Grundstücksgröße und der baulichen Ausnutzbarkeit Ihres Grundstücks. Diese wird gemessen an der Anzahl der Vollgeschosse, mit denen Ihr Grundstück maximal bebaut werden kann. Für Gewerbebetriebe erhöht sich der Beitrag um einen „Gewerbezuschlag“.

Wird Ihr Grundstück durch mehrere Erschließungsanlagen erschlossen (z.B. Eckgrundstück, das an zwei Straßen angrenzt); müssen Sie für jede Anlage einen Erschließungskostenbeitrag zahlen. Allerdings wird eine Ermäßigung dahingehend gewährt, dass sich die berücksichtigte Fläche Ihres Grundstücks auf jeweils ca. 2/3 der Grundstücksgröße verringert.

Wie ?
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie die Stadt den Erschließungsbeitrag fordern kann:

Bevor die Beitragspflicht entsteht, können wir Ihnen einen Ablösungsvertrag anbieten oder von Ihnen eine Vorausleistung verlangen.

Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, sind wir verpflichtet, den Erschließungsbeitrag durch einen endgültigen Bescheid anzufordern, es sei denn, es wurde ein Ablösungsvertrag geschlossen.

Ablösevertrag
Über die Höhe des Ablösungsvertrages kann zwar nicht verhandelt werden, da die Stadt verpflichtet ist, eine Ablösung nach den Bestimmungen der Satzung zu berechnen. Der Ablösungsvertrag bietet jedoch sowohl Ihnen als auch uns einige Vorteile:
- Sie können einen festen Geldbetrag in Ihre Baufinanzierung einplanen
- Die Ablösung der Beitragspflicht im Voraus ersetzt die endgültige Abrechnung durch einen Bescheid
- Die Stadt Ahlen kann die Kosten einer Erschließungsanlage zu einem frühen Zeitpunkt refinanzieren


Vorausleistungsbescheid
Eine Vorausleistung ist nur eine Anzahlung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag. Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, muss daher noch ein endgültiger Beitragsbescheid erlassen werden. Eine gezahlte Vorausleistung wird dann im Rahmen dieses Bescheides angerechn

Ortsrecht


Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Ahlen in der zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht geltenden Fassung


Rechtsgrundlagen allgemein


§§ 123 – 135, 242 Baugesetzbuch

in der zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht geltenden Fassung

Zuständige Stelle

Erschließungen
Ostberg 4
59229 Ahlen

Ansprechpartner