Die Nutzung öffentlicher Flächen über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert grundsätzlich die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt. 
Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:

Nutzung der öffentlichen Flächen für Informationsveranstaltungen

Nutzung der öffentlichen Flächen für bauliche Vorhaben (Gerüstaufstellung, Container, Materiallagerung usw.)
Kommerzielle Nutzung der öffentlichen Flächen:
 Aufstellen von Tischen und Stühlen
Tische und Stühle können im Zusammenhang mit dem Restaurationsbetrieb genehmigt werden, soweit die Flächen konzessioniert sind ( Ordnungsamt )
  Aufstellen von Warenauslagen und Werbeschildern
 Das Aufstellen von Waren oder Dachaufstellern wird an der Stätte der Leistung (vor dem Geschäftslokal ) genehmigt, wenn der ungestörte Gemeingebrauch weiter möglich ist.

Ortsrecht

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ( StrWG NW )
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Unterlagen

Antragstellung
(1) Anträge auf Erlaubnis zur Sondernutzung an Straßen oder auf Erteilung einer privatrechtlichen Genehmigung zur Benutzung städtischer Verkehrsräume sind schriftlich in doppelter Ausfertigung bei den Ahlener Umweltbetrieben - Verwaltung -  einzureichen und durch Zeichnung sowie textliche Beschreibung so zu erläutern, dass Art und Dauer der Benutzung sowie der dadurch beanspruchte Verkehrsraum ausreichend beurteilt werden können.
(2) Ist eine Sondernutzung oder sonstige Benutzung baurechtlich genehmigungs- oder anzeigepflichtig oder steht sie in Verbindung mit einem baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben, so ist der Antrag dem Baugesuch als Sonderantrag beizufügen.
(3) Ist mit der Benutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung des Straßenkörpers oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss diese erklärt werden.

Kosten

Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 46,00 Euro.
Die Gebühren für die Sondernutzung richten sich nach der Art der Nutzung und sind in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Flächen der Stadt Ahlen nachzulesen.

Sondernutzung von Straßen und Parkplätzen

Die Nutzung öffentlicher Flächen über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert grundsätzlich die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt. 
Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:

Nutzung der öffentlichen Flächen für Informationsveranstaltungen

Nutzung der öffentlichen Flächen für bauliche Vorhaben (Gerüstaufstellung, Container, Materiallagerung usw.)
Kommerzielle Nutzung der öffentlichen Flächen:
 Aufstellen von Tischen und Stühlen
Tische und Stühle können im Zusammenhang mit dem Restaurationsbetrieb genehmigt werden, soweit die Flächen konzessioniert sind ( Ordnungsamt )
  Aufstellen von Warenauslagen und Werbeschildern
 Das Aufstellen von Waren oder Dachaufstellern wird an der Stätte der Leistung (vor dem Geschäftslokal ) genehmigt, wenn der ungestörte Gemeingebrauch weiter möglich ist.

Ortsrecht

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ( StrWG NW )
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Antragstellung
(1) Anträge auf Erlaubnis zur Sondernutzung an Straßen oder auf Erteilung einer privatrechtlichen Genehmigung zur Benutzung städtischer Verkehrsräume sind schriftlich in doppelter Ausfertigung bei den Ahlener Umweltbetrieben - Verwaltung -  einzureichen und durch Zeichnung sowie textliche Beschreibung so zu erläutern, dass Art und Dauer der Benutzung sowie der dadurch beanspruchte Verkehrsraum ausreichend beurteilt werden können.
(2) Ist eine Sondernutzung oder sonstige Benutzung baurechtlich genehmigungs- oder anzeigepflichtig oder steht sie in Verbindung mit einem baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben, so ist der Antrag dem Baugesuch als Sonderantrag beizufügen.
(3) Ist mit der Benutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung des Straßenkörpers oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss diese erklärt werden.

Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 46,00 Euro.
Die Gebühren für die Sondernutzung richten sich nach der Art der Nutzung und sind in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Flächen der Stadt Ahlen nachzulesen.

https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/431/show