Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von in der Regel 24,00 € (laut Verwaltungsgebührensatzung je nach Aufwand pro angefangene halbe Stunde 24,00 €) erhoben.
Die Anliegerbescheinigung sollte schriftlich oder online unter Angabe des Grundstücks (Flur, Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) angefordert werden.
Wenn die Bescheinigung online beantragt wird, ist ggfs. per Post oder Fax die Eigentümervollmacht nachzureichen.
Die Anliegerbescheinigung wird dann per Post mit dem Gebührenbescheid zugesandt.
Unterlagen
Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Eigentümers
Kosten
Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von in der Regel 24,00 € (laut Verwaltungsgebührensatzung je nach Aufwand pro angefangene halbe Stunde 24,00 €) erhoben.