Bei Neubauten an bestehenden Straßen, neuen Garagen und Carports, aber auch aus anderen Gründen kann es erforderlich sein, Grundstückszufahrten über vorhandene Geh- und Radwege, Straßenseitengräben oder städtischen Grünstrukturen anzulegen. Dies bedingt z.B. die Absenkung des Bordsteines, die Anpassung des Gehweges, die Verrohrung eines Grabenabschnittes oder die Entfernung einer Grünfläche. Es können auch weitere Arbeiten notwendig werden, z. B. Änderung von Verkehrsinseln, Umstellen von Verkehrsschildern oder Fahrbahnmarkierungen.

Die Ahlener Umweltbetriebe erteilen nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für die Herstellung oder Erweiterung von Grundstückszufahrten die entsprechende Genehmigung.

Folgende Punkte sind zu beachten: Die Arbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind durch eine Fachbaufirma auszuführen. Eine Aufstellung der zugelassenen Firmen ist aus der Firmenliste zu entnehmen. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch andere Firmen ist nicht zugelassen. Die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Die Stadt Ahlen beteiligt sich nicht an den Kosten. Nach Beendigung der Arbeiten ist den Ahlener Umweltbetrieben eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Maßnahme vorzulegen.

Beachten Sie, dass bei der Prüfung der Genehmigung evtl. vorhandene Versorgungsleitungen nicht berücksichtigt werden. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechenden Versorgungsträger.

Unterlagen

Der Antrag für die Herstellung einer Grundstückszufahrt/ Bordsteinabsenkung ist mit dem Formblatt Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt schriftlich bei den Ahlener Umweltbetrieben zu stellen und ebenso wie die Firmenliste für Aufbrüche im Straßenraum zum Download bereit.
Dem Antrag fügen Sie bitte einen Lageplan bzw. eine Skizze mit Darstellung und Vermassung der Zufahrt sowie mit Darstellung aller städtischen Strukturen im öffentlichen Verkehrsbereich dar.
Zusätzlich ist ein Foto über die vorhandene Situation beizulegen.

Kosten

Eine Gebühr für die Prüfung und Genehmigung beträgt 32 €.