Zahlreiche Tiere und Pflanzen sind heute in zunehmendem Maß von der Ausrottung bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind internationale und nationale Artenschutzgesetze mit speziellen Schutzvorschriften erlassen worden.
In diesen Vorschriften werden außereuropäische und europäische Tiere und Pflanzen erfaßt. Auch Erzeugnisse aus den geschützten Arten oder Teile von ihnen, wie z.B. Felle, Geweihe, Stoßzähne usw., fallen unter die Schutzvorschriften. Denken Sie bitte daran beim Kauf von Reiseandenken.
Nach den Artenschutzbestimmungen ist das Einsammeln, Fangen und Präparieren sowie der Besitz und Handel geschützter Exemplare verboten. Ausnahmegenehmigungen können nur für Forschungs-, Lehr- und Zuchtzwecke erteilt werden.
Seit 1987 müssen alle besonders geschützten Wirbeltiere bei der Unteren Landschaftsbehörde gemeldet werden. Zahl, Art, Geschlecht, Alter, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungsart und Kennzeichen der Tiere ist anzugeben.
Welche Wirbeltiere geschützt sind, erfahren Sie beim Kreis Warendorf

Zuständige Stelle

Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf